Beitragsordnung

Die Mitgliederversammlung des Marburger Rollenspielvereins (e.V.) (nachfolgend kurz: „Verein“) hat am 09.11.2025 auf Grundlage des § 7 Nr. 6  i.V.m § 5 Nr. 4 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:

Beitragsordnung

§ 1 Allgemeines

1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung.

2. Die Beitragsordnung kann gem. § 7 Nr. 6 der Satzung nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Änderungen gelten grundsätzlich ab dem 01.01. des Folgejahres, sofern diese nicht anderes beschließt.

§ 2 Beitragsverpflichtung

1. Die Mitglieder des Vereins sind nach § 5 Nr. 4 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Dieser Beitrag beträgt:

  • für Arbeitssuchende, Auszubildende, Schüler:innen & Studierende, Empfänger von Transferleistungen:  6 EUR;
  • für alle anderen Mitglieder: 12 EUR.

2. Der Beitrag ist zum 31.01. des Geschäftsjahres fällig. Eine gesonderte Beitragsrechnung erfolgt nicht. Wird der Betrag nicht fristgerecht geleistet, erfolgt binnen sechs Wochen eine erste Mahnung. Nach weiteren 6 Wochen erfolgt eine zweite Mahnung, welche mit Mahnkosten i. H. v. 5,00 EUR verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung, wird eine letzte Mahnung ausgesprochen, welche mit Mahnkosten i.H.v. 10,00 EUR verbunden ist. Erfolgt auch auf diese Mahnung keine Zahlung innerhalb von 6 Wochen, kann das Mitglied gem. § 4 Nr. 2 der Satzung von der Mitgliederliste gestrichen werden.

3. Erfolgt die Aufnahme des Mitglieds bis zum 30.06., ist der volle Jahresbeitrag zu leisten; erfolgt die Aufnahme nach dem 30.06., ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten. Eine weitere Ermäßigung findet nicht statt. Wird die Mitgliedschaft bis zum 30.06. beendet, ist nur die Hälfte des Jahresbeitrags zu leisten, ansonsten verbleibt es bei dem vollen Jahresbeitrag.

4. Der Vorstand kann in Einzelfällen bei Vorliegen wirtschaftlicher Notlagen von Mitgliedern den Beitrag ermäßigen, stunden oder erlassen.

5. Der Beitrag wird entweder im Rahmen eines SEPA-Verfahrens, per Überweisung oderin bar geleistet. Die Mitglieder sollen ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, falls sie dazu vom Vorstand aufgefordert werden. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 31.01. des Geschäftsjahres eingezogen.

§ 3 Beitragskonto

Die Beiträge können auf das auf der Vereinswebseite veröffentlichte Vereinskonto entrichtet werden.

Aktuelles Vereinskonto

Inhaber: MARBURGER ROLLENSPIELVEREIN E.V.

IBAN: DE92 5335 0000 0000 1334 34

BIC: HELADEF1MAR